Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrag
ARTIKEL I:
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) legen die Rechte und Pflichten zwischen dem Dienstleister fest, Mathilde (Petsitting With Mathilde)und jedem Kunden, der Haustierbetreuungsleistungen in Anspruch nimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
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Hausbesuche,
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Nachbarschaftsspaziergänge,
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Hausbetreuung (Aufenthalt in der Wohnung bzw. im Haus des Kunden).
Mit der Buchung einer Dienstleistung bestätigt der Kunde, dass er diese Bedingungen vollständig anerkennt und akzeptiert.
ARTIKEL II: BEDINGUNGEN FÜR DIE BETREUUNG DES TIERES
Nur Hunde und Katzen, die über die erforderlichen und aktuell gültigen Impfungen verfügen, werden von Mathilde aufgenommen. Eine Kopie des Impfpasses muss Mathilde vor der Übernahme der Betreuung des Tieres vorgelegt werden.
Für Hunde, required vaccinations include, in particular, those against distemper, hepatitis, parvovirus, parainuenza, leptospirosis, and kennel cough (DHPPi, KC, and Lepto 6 vaccines).
Für Katzen, die erforderlichen Impfungen richten sich nach der Lebensweise des Tieres (Wohnungskatze oder Katze mit Freigang) und müssen den aktuellen tierärztlichen Empfehlungen entsprechen. Die Tollwutimpfung (Rabisin) ist nicht obligatorisch, außer wenn das Tier außerhalb der Schweiz lebt oder aus einem anderen Land als der Schweiz stammt. Gleiches gilt für andere, oben nicht aufgeführte Impfungen.
Die zu betreuenden Tiere müssen außerdem kürzlich entwurmt und gegen Parasiten behandelt worden sein.
ARTIKEL III: PFLICHTEN VON MATHILDE UND BESCHREIBUNG DER BETREUUNG
Mathilde verpflichtet sich, das ihr anvertraute Tier sorgfältig zu betreuen, ihm Zuneigung und Aufmerksamkeit zu schenken, es zu füttern, für ausreichend Wasser zu sorgen, seine Sauberkeit zu gewährleisten, alle für sein Wohlbefinden erforderlichen Pflegemaßnahmen durchzuführen, den Halter über den Betreuungsverlauf auf dem Laufenden zu halten und ihn über etwaige Probleme oder Vorfälle während der Betreuungs- bzw. Unterbringungszeit zu informieren. Falls erforderlich, wird sie das Tier zu einem der Tierärzte bringen, deren Kontaktdaten ihr zur Verfügung gestellt wurden.
Während der Besuche und Spaziergänge stellt Mathilde sicher, dass Hunde bei allen Interaktionen mit anderen Tieren beaufsichtigt werden, um Zwischenfälle zu vermeiden.
Mathilde verpflichtet sich außerdem, die Halter regelmäßig über die Betreuung ihres Tieres bzw. ihrer Tiere zu informieren. Sie ergreift alle möglichen Maßnahmen, um den Stress für die Tiere so gering wie möglich zu halten, und respektiert deren individuelle Bedürfnisse, Charaktereigenschaften und Gewohnheiten. Dazu gehört insbesondere, den Kontakt mit einem ängstlichen oder nervösen Tier nicht zu erzwingen und ihm Aufmerksamkeit und Zuneigung zu schenken, wenn es dies benötigt.
FÜTTERUNG
Mathilde bittet den Halter, das gewohnte Futter des Tieres in ausreichender Menge bereitzustellen, um die gesamte Dauer der Betreuung abzudecken und das Tier nicht zusätzlich zu belasten oder aufgrund einer plötzlichen Futterumstellung ohne entsprechende Übergangsphase Verdauungsprobleme zu verursachen.
Wenn die vom Halter bereitgestellte Futtermenge für die Dauer der Betreuung nicht ausreicht, verpflichtet sich Mathilde, das gewohnte Futter des Tieres nachzukaufen (es sei denn, dieses ist nur schwer erhältlich, z. B. aus dem Ausland oder aufgrund langer Lieferzeiten). Der Halter verpflichtet sich, Mathilde diese Ausgaben gegen Vorlage des Kassenbelegs bzw. der Rechnung spätestens bis zum Ende der Betreuungs- bzw. Unterbringungszeit zu erstatten.
AKTIVITÄTEN IM FREIEN, HYGIENEPAUSEN UND HUNDESPAZIERGÄNGE
Hundespaziergänge und Aktivitäten im Freien finden ausschließlich außerhalb des Zuhauses des Halters statt.
Der Halter verpflichtet sich, Mathilde vor Beginn der Betreuung vollständig und wahrheitsgemäß über besondere Verhaltensweisen seines Hundes zu informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: aggressives oder reaktives Verhalten, Ängste, frühere Beißvorfälle, Ziehen an der Leine, Fluchtneigung sowie Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Hunden, Menschen oder sonstigen Tieren.
Eine vorherige Beurteilung kann erforderlich sein, um das Verhalten des Hundes während der Spaziergänge und in Außenbereichen zu beurteilen. Auf Grundlage dieser Beurteilung behält sich Mathilde das Recht vor, die Betreuung im Interesse der Sicherheit des Hundes, Dritter und ihrer selbst anzunehmen oder abzulehnen bzw. die Bedingungen für die Spaziergänge entsprechend anzupassen.
Hunde in Betreuung erhalten ihren Bedürfnissen, ihrem Alter, ihrem Gesundheitszustand und ihren körperlichen Fähigkeiten entsprechend angepasste Hygienepausen und Spaziergänge, wobei ihr Wohlbefinden stets berücksichtigt wird.
ERKRANKUNG, UNFALL, TOD, ENTLaufen ODER DIEBSTAHL DES TIERES UND HAFTUNG VON MATHILDE
Mathilde ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um Zwischenfälle während der Betreuung des Tieres zu verhindern. Sollte es dennoch zu einem Zwischenfall kommen und der Halter nicht erreichbar sein, um die Situation zu besprechen, ermächtigt der Halter Mathilde, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie zum Wohlergehen und zur Gesundheit des Tieres für notwendig erachtet. Dies umfasst insbesondere die Vorstellung des Tieres bei dem in diesem Vertrag genannten Tierarzt oder, in dringenden Fällen, bei dem von Mathilde bestimmten nächstgelegenen Tierarzt.
Der Halter verpflichtet sich, Mathilde die Reise-, Zeit- und Tierarztkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung bzw. des Kassenbelegs zu erstatten.
Im Falle einer geringfügigen Erkrankung oder eines geringfügigen Zwischenfalls verpflichtet sich Mathilde, den Halter so schnell wie möglich zu kontaktieren, um die Situation zu besprechen und gegebenenfalls gemeinsam über die geeigneten Maßnahmen zu entscheiden.
Mathilde trifft alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der von ihr betreuten Tiere zu gewährleisten. Sie kann jedoch nicht für das Entlaufen, den Diebstahl, Verletzungen, Unfälle oder den Tod eines von ihr betreuten Tieres haftbar gemacht werden, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit seitens Mathilde zurückzuführen.
ZEITPLAN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN
Der Tiersitter legt die Zeiten für die Dienstleistungen nach eigenem Ermessen fest und berücksichtigt dabei andere Dienstleistungen und Termine in seinem Kalender. Wenn die Dienstleistung die Verabreichung von Medikamenten umfasst, wird der Tiersitter seinen Zeitplan so organisieren, dass eine kontinuierliche und angemessene Betreuung gewährleistet ist.
ARTIKEL IV: PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES TIERHALTERS
1. Vorherige Angaben zu Verhalten und Gesundheitszustand
Jeder Tierhalter verpflichtet sich, Mathilde vor Beginn der Betreuung über alle Verhaltensweisen oder gesundheitlichen Probleme des Tieres zu informieren, die eine Gefahr darstellen könnten für:
- Das eigene Tier (z. B. das Verschlucken von nicht essbaren oder gefährlichen Gegenständen, Koprophagie, übermäßiger Wasserkonsum, aggressives Verhalten, Fluchtneigung usw.);
- Andere Tiere oder Personen, die während der Besuche oder Spaziergänge mit dem Tier in Kontakt kommen könnten.
- Im Falle einer nach einem Besuch später festgestellten ansteckenden Krankheit verpflichtet sich der Halter, Mathilde darüber zu informieren, damit vorbeugende Maßnahmen gegenüber anderen Haltern ergriffen und die Gesundheit und Sicherheit der Tiere gewährleistet werden können.
2. Nachbetreuung und Rückmeldung nach dem Besuch
Um das Wohlergehen aller betreuten Tiere zu gewährleisten und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern, verpflichtet sich der Halter, Mathilde so schnell wie möglich (idealerweise innerhalb von 2–5 Tagen) über alle nach einem Besuch oder Spaziergang aufgetretenen Probleme zu informieren (z. B. Durchfall, Erbrechen, ungewöhnliche Müdigkeit oder plötzliche Verhaltensänderungen), damit gegebenenfalls künftig erforderliche Maßnahmen berücksichtigt und ergriffen werden können.
3. Vorbeugende Maßnahmen und Hygienemaßnahmen
Mathilde führt eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, Spielzeuge und verwendeten Ausrüstungsgegenstände mit für Tiere unbedenklichen Produkten durch. Sie kann nicht für gesundheitliche Probleme haftbar gemacht werden, die nach einem Besuch auftreten, sofern nicht bekannt war, dass das Tier an einer ansteckenden Krankheit leidet, und es zum Zeitpunkt der Betreuung keine sichtbaren Anzeichen einer Erkrankung aufwies.
4. Verantwortlichkeit des Tierhalters
Die Betreuung eines Tieres durch Mathilde führt weder zu einer Übertragung des Eigentums noch der Haftung.
Der Halter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die Schäden abdeckt, die durch sein Tier sowohl gegenüber Mathilde als auch gegenüber Dritten verursacht werden. Der Halter bleibt vollumfänglich verantwortlich für:
4.1 Durch Tiere verursachte Schäden
Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Schäden, die durch sein Tier an Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Möbel, Spielzeug oder Ausrüstung, sowie gegenüber Dritten und/oder Mathilde verursacht werden.
4.2 Verletzungen und Zwischenfälle
Der Kunde bleibt vollumfänglich verantwortlich für alle Verletzungen, Bisse oder Unfälle, die durch sein Tier gegenüber anderen Tieren oder Personen verursacht werden, einschließlich im Falle eines Entlaufens oder von Zwischenfällen, die während Besuchen, Spaziergängen oder der Beaufsichtigung auftreten.
4.3 Gesundheit und Verhalten
Mathilde haftet während der Dauer der Dienstleistung nicht für Erkrankungen, Verletzungen oder den Tod des Tieres, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen.
4.4 Pflanzen
Die Pflanzenpflege erfolgt nach bestem Wissen und Ermessen von Mathilde oder gemäß den Anweisungen des Kunden. Da Pflanzen lebende Organismen sind, die empfindlich auf Umweltfaktoren reagieren, übernimmt Mathilde keinerlei Haftung für eine Verschlechterung oder das Absterben der Pflanzen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle für die Pflege erforderlichen Produkte zur Verfügung stehen.
4.5 Böden und Eigentum (Wasserschäden)
Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde ausdrücklich die folgenden Risiken:
Mathilde übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Böden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Parkett-, Laminat- oder Holzböden) oder anderen Oberflächen, die durch auslaufende Blumentöpfe, überlaufende Gießkannen oder Wassernäpfe bzw. Futternäpfe von Tieren verursacht werden.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass Blumentöpfe wasserdicht sind und dass Wasser- bzw. Futternäpfe auf wasserfesten Oberflächen platziert werden.
Ansprüche im Zusammenhang mit Schäden durch aufgequollene Böden oder Wasserflecken werden zurückgewiesen.
4.6 Alarmsysteme und Diebstahl
Mathilde übernimmt keinerlei Haftung für durch Alarmsysteme ausgelöste Fehlalarme und die daraus entstehenden Kosten (Polizeieinsatz usw.), es sei denn, der Alarm wurde von Mathilde vorsätzlich ausgelöst.
ARTIKEL V: STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Stornierung durch den Kunden
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- Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Leistung: keine Kosten.
- Stornierung zwischen 30 und 14 Tage vor Beginn der Leistung: 50 % des gesamten in Rechnung gestellten Betrags.
- Stornierung weniger als 14 Tage vor Beginn der Leistung: 90 % des gesamten in Rechnung gestellten Betrags.
Teilweise Stornierung oder Änderung
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- Jede Reduzierung der Anzahl der Besuche, Spaziergänge oder der ursprünglich vereinbarten Dauer gilt als teilweise Stornierung und wird zu den gleichen Bedingungen in Rechnung gestellt.
- Änderungs- oder Stornierungsanträge müssen schriftlich eingereicht werden.
Stornierung durch den Tiersitter
- Falls der Tiersitter die Leistung storniert, werden die Anzahlung sowie alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet.
Wenn der Tiersitter die Leistung während der laufenden Leistungserbringung storniert, wird nur der bereits erbrachte Teil der Leistung in Rechnung gestellt (ausgenommen in den im Abschnitt „Unterbrechung der Leistung aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung“ genannten Fällen). - Der Tiersitter behält sich das Recht vor, eine Leistung im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder sonstiger Umstände, die ihn an der Erbringung der Leistung hindern, zu stornieren oder zu unterbrechen. Im Falle einer Stornierung oder Unterbrechung der Leistung informiert der Tiersitter den Kunden so schnell wie möglich. Der Kunde verpflichtet sich daraufhin, unverzüglich für die Fortsetzung der Leistung zu sorgen, entweder indem er selbst zurückkehrt, die in der Kundenakte angegebene Notfallkontaktperson hinzuzieht oder eine andere geeignete Person beauftragt.
Der Tiersitter kann den Kunden, soweit möglich, bei der Suche nach einer Ersatzperson unterstützen, ohne dass dies eine Verpflichtung zum Erfolg darstellt.
Unterbrechung der Leistung aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung
Der Tiersitter behält sich das Recht vor, eine laufende Leistung in den folgenden Fällen zu beenden:- die eigene Sicherheit, die Sicherheit des Tieres oder die Sicherheit einer dritten Person nicht mehr gewährleistet ist;
- die Leistung für das Tier nicht geeignet ist;
- die Leistung aus einem anderen, mit der Betreuung des Tieres zusammenhängenden Grund zu schwierig durchzuführen ist, sodass der Tiersitter seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen kann.
Im Falle einer Beendigung der Leistung fordert der Tiersitter den Kunden auf, zurückzukehren, oder veranlasst, dass die in der Kundenakte angegebene Notfallkontaktperson unverzüglich die Betreuung für die verbleibende Dauer der Leistung übernimmt. In Rechnung gestellt wird nur der bereits erbrachte Teil der Leistung.
Wenn der Kunde sich weigert zurückzukehren oder die Notfallkontaktperson die Übernahme der Betreuung ablehnt, kann der Tiersitter auf Kosten des Kunden eine externe Person hinzuziehen, die in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen.
Wird die Leistung vom Tiersitter aus einem dieser Gründe beendet und stellt sich heraus, dass der Kunde bei den vor Beginn der Leistung bereitgestellten Informationen nicht transparent war, ist der Kunde verpflichtet, den vollständigen Betrag für die gesamte Leistung zu bezahlen.
Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Stornierung von Leistungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen („höhere Gewalt“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf schwere Erkrankungen, Unfälle, Todesfälle, Naturkatastrophen, Epidemien, staatliche Beschränkungen oder sonstige behördliche Maßnahmen.
Die betroffene Partei hat die andere Partei so bald wie zumutbar über das betreffende Ereignis zu informieren und gegebenenfalls geeignete Nachweise vorzulegen.
ARTIKEL VI: ZUGANG ZUM OBJEKT UND SCHLÜSSEL
Der Kunde stellt dem Tiersitter die für den Zugang zum Objekt erforderlichen Schlüssel zur Verfügung.
Der Tiersitter verpflichtet sich, diese ausschließlich für die Zwecke der Leistung zu verwenden und sie nach Abschluss des Auftrags zurückzugeben (ausgenommen in besonderen Fällen, in denen dem Tiersitter die Schlüssel langfristig zur Verfügung gestellt werden).
Der Tiersitter kann nicht haftbar gemacht werden im Falle von:
- Schlossdefekt,
- Verlust eines Ersatzschlüssels durch den Kunden,
- oder die Unmöglichkeit, auf das Objekt zuzugreifen, sofern diese nicht vom Tiersitter zu vertreten ist (z. B. eine defekte Schlüsselbox, eine Panne usw.).
Rückgabe der Schlüssel: Am Ende der Leistung können die Schlüssel persönlich zurückgegeben werden (falls hierfür eine Anfahrt des Tiersitters erforderlich ist, wird diese in Rechnung gestellt), innerhalb des Objekts hinterlegt oder in den Briefkasten gelegt werden. Werden die Schlüssel innerhalb des Objekts hinterlegt oder in den Briefkasten gelegt, kann der Tiersitter nicht für Probleme haftbar gemacht werden, die sich aus dieser Art der Rückgabe ergeben (z. B. Diebstahl der Schlüssel aus dem Briefkasten).
ARTIKEL VII: ÜBERWACHUNGSKAMERAS
Der Kunde ist verpflichtet, den Tiersitter über das Vorhandensein von Kameras im Objekt zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Schweizerisches Strafgesetzbuch (Art. 179quater)Gemäß dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 179quater) ist es verboten, ohne deren Einwilligung Bildaufnahmen einer Person an einem privaten Ort anzufertigen, aufzuzeichnen oder zu übertragen. Der Tiersitter akzeptiert das Vorhandensein von Kameras im Haushalt des Kunden, stimmt jedoch weder der Aufzeichnung von Bildern, auf denen er zu sehen ist, noch jeglichen Audioaufnahmen zu.
Bei Leistungen zur Betreuung im Haushalt dürfen während der Anwesenheit des Tiersitters keine Kameras in den Wohnbereichen aktiviert sein. Auf Wunsch des Kunden kann der Tiersitter beim Verlassen des Objekts eine Kamera aktivieren.
ARTIKEL VIII: FOTOS UND VERÖFFENTLICHUNGEN
Der Tiersitter ist berechtigt, während der Leistung Fotos oder Videos des Tieres aufzunehmen und diese zusammen mit dem Namen des Tieres auf seinen Kommunikationsplattformen (Website, soziale Medien usw.) zu veröffentlichen, sofern der Kunde dies nicht zuvor schriftlich abgelehnt hat.
Auf den Fotos oder Videos werden keine identifizierbaren Elemente des Hauses oder der Wohnung des Kunden zu sehen sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mathilde behält sich das Recht vor, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wodurch beide Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden werden, falls der Halter wichtige Informationen über das in ihrer Obhut befindliche Tier verschweigt. Als wichtige Informationen gelten insbesondere frühere Vorfälle mit dem Tier oder Verhaltensprobleme, die das Wohlergehen anderer betreuter Tiere oder die Sicherheit dieser Tiere oder von Personen gefährden könnten, unabhängig davon, ob sich diese innerhalb oder außerhalb des Geschäftsbetriebs ereignen.
ARTIKEL X: SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND ANWENDBARES RECHT
Mathilde behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Informationen zu Preisen und Leistungen jederzeit zu ändern.
Mathilde behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Informationen zu Preisen und Leistungen jederzeit zu ändern.
Es gilt Schweizer Recht.
ARTIKEL XI: ÄNDERUNGEN
Der vorliegende Vertrag hebt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien auf und ersetzt diese vollständig und enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Andere Dokumente, die den Gegenstand und die Verpflichtungen dieses Vertrags betreffen und diesem nicht als Anlage beigefügt sind, sind für die Parteien nicht verbindlich. Änderungen, Beendigungen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden (per Brief, E-Mail, SMS oder WhatsApp).
ARTIKEL XII: SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nach dem anwendbaren Recht unwirksam sein oder werden, gilt diese Bestimmung als nichtig, während die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft bleiben.
ARTIKEL XIII: STREITBEILEGUNG
Beide Parteien verpflichten sich, zu versuchen, sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag gütlich beizulegen, einschließlich Streitigkeiten über dessen Abschluss, Auslegung, Erfüllung, Beendigung und nachvertragliche Verpflichtungen. Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, ist die Streitigkeit dem zuständigen Gericht vorzulegen.
ARTIKEL XIV: GERICHTSSTAND
Für die Erfüllung dieses Vertrags wählen die Parteien als Zustellungsdomizil 8038 Zürich.
